KOSTENLOSES CHARITY-AWARENESS-FESTIVAL

SOUNDS OF VERITAS
FESTIVAL

2. Auflage 12.–14. Juli 2024
Rudawa 5, 57-520 Długopole Zdrój Zeitplan

 
REGELN DER VERANSTALTUNG „Sounds Of Veritas Festival” 

  • 1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
  1. Am 12.-14. Juli 2024 veranstaltet die Veritas-Stiftung mit Sitz in Breslau unter der Adresse: ul. Skarbowców 23B/A1/014, 53-025 Breslau, mit der Steuernummer: 8992861984, KRS: 0000784405, im Folgenden als Veranstalter bezeichnet, das Ereignis namens „Sounds Of Veritas Festival”, im Folgenden als Veranstaltung bezeichnet, auf dem Gelände des Stausees in Stara Morawa in Polen, unter der Adresse Stara Morawa 6b, 57-550 Stara Morawa, im Folgenden als Gelände bezeichnet. 
  1. Die Regeln legen die Teilnahmebedingungen und Verhaltensregeln für Personen fest, die an der Veranstaltung teilnehmen, im Folgenden als Teilnehmer bezeichnet, einschließlich der ordnungsrechtlichen Bestimmungen, die Folgendes regeln: a. Der Eintritt des Teilnehmers zur Veranstaltung, b. Rechte und Pflichten des Teilnehmers, c. Verbote, die der Teilnehmer einhalten muss, d. Regeln zur Haftung von Personen, einschließlich Teilnehmern, für Verhalten, das den geltenden Rechtsvorschriften widerspricht, einschließlich Verletzungen der Bestimmungen dieser Regeln, e. Anforderungen an die epidemiologische Sicherheit. 
  1. Ziel der Regeln ist es, die Sicherheit der Veranstaltung durch Festlegung von Verhaltensregeln für Teilnehmer und deren Nutzung des Geländes und der sich darauf befindlichen Einrichtungen zu gewährleisten sowie die Rechte und Pflichten der Teilnehmer im Zusammenhang mit dem Eintritt zur Veranstaltung zu regeln. 
  1. Ungeachtet der Regelungen sind alle Teilnehmer verpflichtet, sich an Folgendes zu halten: a. geltende Rechtsvorschriften, insbesondere im Bereich der epidemiologischen Sicherheit. b. Regeln des Geländes, auf dem die Veranstaltung stattfindet, die auf der Website der Veranstaltung verfügbar sind (www.festival.soundsoffveritas.com). c. Jeder Teilnehmer der Veranstaltung ist verpflichtet, sich mit den Regeln vertraut zu machen, und die Teilnahme an der Veranstaltung bedeutet die Zustimmung des Teilnehmers zu den Regeln. 
  1. Aufgrund des Charakters der Veranstaltung stellt der Veranstalter keine Krankenversicherung bereit (einschließlich Unfallversicherung). Teilnehmer können eine Versicherung auf eigene Kosten abschließen. Der Veranstalter des Festivals übernimmt keine Verantwortung für mögliche zufällige Ereignisse, die zu Gesundheits- oder Lebensverlust führen. 
  1. Grundsätzlich stellt die Veranstaltung keine Massenveranstaltung im Sinne des Gesetzes vom 20. März 2009 über die Sicherheit von Massenveranstaltungen dar (BGBl. 2009 Nr. 62, Pos. 504 mit späteren Änderungen). 
  • 2 ZUGANG ZUR VERANSTALTUNG
  1. Der Eintritt zum Festival ist kostenlos. 
  1. Der Veranstalter kann gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen den Eintritt zur Veranstaltung verweigern: a. einer Person, die offensichtlich unter dem Einfluss von Alkohol, Betäubungsmitteln, psychotropen Substanzen oder ähnlichen Substanzen steht, insbesondere solchen, die Aggressionen steigern, b. einer Person, die Waffen oder andere gefährliche Gegenstände, Sprengstoffe, pyrotechnische Produkte, Feuerwerkskörper, Böller (einschließlich Knallkörper), feuergefährliche Stoffe, alkoholische Getränke, Betäubungsmittel besitzt, c. einer Person, die ihre Identität nicht nachweisen kann, d. einer Person, die sich aggressiv, provokativ oder anderweitig so verhält, dass sie eine Gefahr für die Sicherheit oder die öffentliche Ordnung darstellt. 
  1. Die Beurteilung von Gegenständen und ihre Einstufung als gefährlich obliegt den Personen, die vom Veranstalter bevollmächtigt wurden, um die Ordnung und Sicherheit bei der Veranstaltung zu gewährleisten (im Folgenden als „Ordnungsdienste” bezeichnet), die sich durch entsprechende Ausweise ausweisen. 
  1. Der Veranstalter kann das Mitbringen und die Verwendung einer professionellen Fotoausrüstung, Kamera oder eines anderen professionellen Geräts zur Bild- oder Tonaufzeichnung auf der Veranstaltung verweigern und verbieten. Das Mitbringen von Amateurfotokameras und Mobiltelefonen mit Aufnahmefunktion ist gestattet. 
  1. Wenn ein Teilnehmer der Veranstaltung eine Person unter 18 Jahren ist, kann er nur in Begleitung einer volljährigen Person an der Veranstaltung teilnehmen. Der Aufsichtsperson obliegt die volle Verantwortung für den Minderjährigen, der sich von dem Zeitpunkt an, an dem er eingeführt wird, bis zu seinem Verlassen des Geländes auf dem Gelände befindet. 
  • 3 ORGANISATORISCHE UND ORDNUNGSRECHTLICHE REGELN WÄHREND DER VERANSTALTUNG
  1. Der Veranstalter gewährleistet die Sicherheit der Teilnehmer und die Ordnung während der Veranstaltung, insbesondere durch die Ordnungsdienste. 
  1. Die Ordnungsdienste können eigene Sicherheits- und Epidemieanweisungen sowie Feuerwehranweisungen gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen erteilen. 
  1. Die Ordnungsdienste sind berechtigt: a. Personen zur Feststellung ihrer Identität zu legitimieren. b. den Inhalt von Gepäck und Kleidung von Personen zu durchsuchen, wenn der Verdacht besteht, dass diese Personen verbotene oder gefährliche Gegenstände besitzen oder mitbringen. c. Anweisungen zur Aufrechterhaltung der Ordnung an Personen zu erteilen, die die öffentliche Ordnung stören oder sich nicht an die Regeln halten. d. Personen, die unmittelbar eine Gefahr für die geschützten Güter darstellen, sowie Personen, die strafbare Handlungen begehen, umgehend der Polizei zu übergeben. 
  1. Die Teilnehmer sowie alle anderen Personen, die sich auf der Veranstaltung befinden, sind verpflichtet, den Anweisungen der Ordnungsdienste Folge zu leisten. Die Weigerung, diesen Anweisungen Folge zu leisten, kann nur aufgrund ihrer Unvereinbarkeit mit allgemein geltenden Rechtsvorschriften erfolgen. 
  1. Auf dem Gelände ist Folgendes verboten: a. Maßnahmen zu ergreifen, die darauf abzielen, den Ablauf der Veranstaltung zu unterbrechen oder zu stören; b. Verwendung von beleidigendem, vulgärem Vokabular, Verbreitung und Anbringung von Plakaten mit vulgären und rassistischen Inhalten sowie Aufforderungen zu Konflikten, insbesondere aufgrund von Rasse, Nationalität, Religion, sozialer Zugehörigkeit oder Geschlecht; c. Anbringen von zuvor nicht vom Veranstalter genehmigten Transparenten; d. Gegenstände zu werfen; e. Feuer zu entfachen und Tabak an Orten zu rauchen, an denen dies unzulässig ist; f. das Bedürfnis außerhalb der Toilettenanlagen zu erledigen; g. Verschmutzung; h. Blockieren von Ausgängen und Evakuierungswegen; i. Hunde und andere Tiere mit Ausnahme von Blindenhunden mitzubringen; j. das Mitbringen, Besitzen und Verwenden von unbemannten Luftfahrzeugen, Drohnen und anderen in der Luft schwebenden Objekten; k. das Mitbringen und Verwenden von Skateboards, Longboards, Einradfahrzeugen, Rollschuhen, Rollern und allen anderen Geräten ähnlicher Art; l. das Mitbringen und Verwenden von Kameras, Tonaufzeichnungsgeräten und fotografischer Ausrüstung mit professionellem Charakter, einschließlich Kameras mit Wechseloptik, Kameras mit einem Zoom über 6x, Stativen, Selfie-Sticks. Fotos dürfen nur für private Zwecke gemacht werden, ohne die Sicht auf die Bühne für andere Zuschauer zu verdecken oder Personen in der Nähe zu stören; m. das Mitbringen von Regenschirmen mit spitzer Spitze, n. das Mitbringen von persönlichen Verteidigungsmitteln wie Pfefferspray, Elektroschockgeräten, Polizeiknüppeln und Teleskopstangen. 
  1. Die Teilnehmer der Veranstaltung sowie alle anderen Personen, die sich auf dem Gelände befinden, sind verpflichtet, sich so zu verhalten, dass die Sicherheit anderer anwesender Personen nicht gefährdet wird, und insbesondere die Bestimmungen dieser Regeln einzuhalten. Das Zerstören von Kennzeichnungen und Informationsplatten, Werbeträgern, Geräten und Ausrüstung auf dem Gelände sowie jeglicher anderer Sachschäden ist untersagt. Die Teilnehmer sind verpflichtet, die Sanitäranlagen nur für den vorgesehenen Zweck zu nutzen. 
  1. Ohne Genehmigung des Veranstalters ist es untersagt, kommerzielle oder andere gewerbliche Tätigkeiten sowie Werbe- und Promotionsaktivitäten auf dem Gelände durchzuführen. 
  1. Während der Veranstaltung sind der Veranstalter und die Teilnehmer sowie andere Personen, die sich auf dem Gelände befinden, verpflichtet, die Bestimmungen des Gesetzes vom 26. Oktober 1982 über die Förderung der Abstinenz und die Bekämpfung des Alkoholismus einzuhalten. 
  1. Auf dem Gelände ist das Entfachen von Feuern, Grillen und das Verbrennen anderer Formen offenen Feuers durch die Teilnehmer untersagt. 
  • 4 RECHTE UND PFLICHTEN DER TEILNEHMER
  1. Der Teilnehmer ist verpflichtet: a. sich so zu verhalten, dass die Grundsätze des sozialen Zusammenlebens eingehalten werden, einschließlich der Gewährleistung der Sicherheit anderer anwesender Personen auf der Veranstaltung – unter Beachtung der Bestimmungen dieser Regeln, b. den Anweisungen und Anordnungen der Mitarbeiter der Ordnungsdienste sowie des Sprechers zu folgen und im Falle eines Eingreifens von Beamten der Polizei, der staatlichen Feuerwehr, der Grenzschutztruppe, der Militärpolizei oder der Mitarbeiter oder Beamten anderer berechtigter Dienste und Behörden – ihre Anweisungen zu befolgen. 
  1. Der Teilnehmer haftet für alle Schäden, die er während der Veranstaltung oder in der Unterkunft (einschließlich im Hotel) anrichtet, gegenüber anderen Teilnehmern sowie dem Veranstalter oder dem Hotel. 
  1. Der Veranstalter haftet nicht für Gegenstände der Teilnehmer, die unbeaufsichtigt zurückgelassen werden. 
  • 5 EPIDEMIESICHERHEIT
  1. Der Veranstalter verpflichtet sich, die aktuellen Vorschriften im Bereich der epidemischen Sicherheit einzuhalten. 
  1. Die Teilnehmer sind verpflichtet, die aktuellen epidemischen Vorschriften sowie Anweisungen des Veranstalters, einschließlich der Ordnungsdienste, zur Gewährleistung der epidemischen Sicherheit der Veranstaltung, einzuhalten. 
  • 6 VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN
  1. Verantwortlich für die personenbezogenen Daten der Teilnehmer ist die Veritas-Stiftung mit Sitz in Breslau, Adresse: ul. Skarbowców 23B/A1/014, 53-025 Breslau. 
  1. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den Bestimmungen des Gesetzes vom 10. Mai 2018 über den Schutz personenbezogener Daten und der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr sowie zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Allgemeine Datenschutzverordnung). 
  1. Die Teilnahme an der Veranstaltung und die Bereitstellung von personenbezogenen Daten ist freiwillig, aber notwendig, um am Wettbewerb teilzunehmen. 
  1. Der Teilnehmer hat das Recht, auf seine Daten zuzugreifen, sie zu berichtigen und zu löschen sowie die Verarbeitung einzuschränken und der Verarbeitung zu widersprechen. 
  1. Die personenbezogenen Daten der Teilnehmer werden für den Zweck der Organisation und Durchführung der Veranstaltung sowie für Marketing- und Werbezwecke des Veranstalters und seiner Partner verarbeitet. 
  1. Der Veranstalter kann die personenbezogenen Daten der Teilnehmer an Dritte weitergeben, die mit der Organisation und Durchführung der Veranstaltung beauftragt sind, sowie an Partner des Veranstalters, jedoch nur zu den in dieser Klausel genannten Zwecken. 
  1. Der Veranstalter kann die personenbezogenen Daten der Teilnehmer für die Dauer der Verjährungsfristen für Ansprüche verarbeiten, jedoch nicht länger als 10 Jahre ab dem Datum der Veranstaltung. 
  1. Der Veranstalter kann Fotografien und Videos von Teilnehmern aufnehmen und diese zu Werbe- und Marketingzwecken verwenden, es sei denn, der Teilnehmer widerspricht dies. 
  1. Der Veranstalter kann Cookies und andere ähnliche Technologien verwenden, um Informationen über die Nutzung der Website www.festival.soundsoffveritas.com zu sammeln. 
  1. Der Datenschutzbeauftragte des Veranstalters ist unter der E-Mail-Adresse: rodo@soundsofveritas.com erreichbar. 
  • 7 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
  1. Der Status des Sponsors der Veranstaltung wird ausschließlich vom Veranstalter verliehen. 
  1. Der Veranstalter behält sich das Recht vor: a. Änderungen im Ablauf der Veranstaltung aus unvorhersehbaren und unvermeidbaren Gründen vorzunehmen, die nicht in der Kontrolle des Veranstalters liegen, sowie das Recht, das Programm in künstlerischer, inhaltlicher und zeitlicher Hinsicht ohne vorherige Konsultation und Entschädigung festzulegen und zu ändern, b. Die Veranstaltung aus Gründen, die außerhalb der Kontrolle des Veranstalters liegen, ohne Vorankündigung und ohne Verpflichtung zur Zahlung von Entschädigung oder Schadenersatz an irgendjemanden abzusagen oder darauf zu verzichten, c. Schadensersatzansprüche geltend zu machen, die durch Teilnehmer verursacht wurden, einschließlich der Verletzung des guten Rufes des Veranstalters, d. Die Ungültigkeit einer Einladung, eines Ausweises oder eines anderen Dokuments, das zum Betreten des für die Öffentlichkeit nicht zugänglichen Veranstaltungsgeländes berechtigt, gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu erklären. 
  1. Dem Veranstalter steht das Recht zu, die Geschäftsordnung zu ändern, insbesondere um den reibungslosen Ablauf der Veranstaltung und die Sicherheit der Teilnehmer zu gewährleisten. Der Veranstalter informiert über Änderungen der Geschäftsordnung auf der Website der Veranstaltung unter www.festival.soundsoffveritas.com. 
  1. Der Veranstalter haftet nicht für die Folgen höherer Gewalt. Höhere Gewalt wird als Ereignis definiert, das außerhalb der Kontrolle des Veranstalters liegt und dazu führt, dass die Erfüllung von Verpflichtungen unmöglich ist oder aufgrund der Umstände als unmöglich angesehen werden kann. Höhere Gewalt umfasst insbesondere: Wetterbedingungen, Störungen oder Ausfälle der Stromversorgung, Hitze, Licht, Kriegshandlungen oder Handlungen staatlicher oder kommunaler Behörden bei der Formulierung von Politik, Recht und Vorschriften, die die Erfüllung von Verpflichtungen beeinflussen. 
  1. Im Falle einer Änderung des Veranstaltungstermins, des Programms oder des Ortes aufgrund höherer Gewalt oder aus anderen Gründen, die außerhalb der Kontrolle des Veranstalters liegen, übernimmt der Veranstalter keine Verantwortung für die genannten Änderungen. 
  1. In Angelegenheiten, die nicht durch diese Geschäftsordnung geregelt sind, trifft der Veranstalter Entscheidungen. 
  1. In Angelegenheiten, die nicht durch die Geschäftsordnung geregelt sind, gelten die allgemein gültigen gesetzlichen Bestimmungen.